Update November 2022: Der Gemeinderat von Bad Rappenau hat seine ursprünliche Entscheidung revidiert und Ende Oktober 2022 mehrheitlich für die Reaktivierung der Krebsbachtalbahn und den Neubau des Verbindungsgleises nach Bad Rappenau gestimmt. Das Bürgerbegehren ist damit hinfällig. Weitere Infos im Beitrag der Heilbronner Stimme.
Die Wogen gingen hoch im Landkreis Heilbronn, als kürzlich der Gemeinderat von Bad Rappenau den Neubau eines etwa zwei Kilometer langen Verbindungsgleises zwischen Obergimpern und Babstadt abgelehnt hat, um die aktuell im Nahverkehr nicht bediente Krebsbachtalbahn an das Netz der Stadtbahn Heilbronn anzubinden und damit dauerhaft wiederzubeleben. Eine Gruppe von Obergimpernern will nun ein Bürgerbegehren auf den Weg bringen, um diese Entscheidung zu kippen und das Überleben der Bahnlinie zu sichern. Auch das MOBI-Netzwerk Heilbronn-Franken, an dem auch der VCD beteiligt ist, sieht Kreis und Land in der Pflicht und fordert ein weiteres Jahr mit historischem Zugbetrieb auf der Krebsbachtalbahn, auch wenn formal mit dem ablehnenden Beschluss aus Bad Rappenau zur Neubaustrecke über Rappenauer Markung das Ende der Bahnstrecke nach Untergimpern und Hüffenhardt besiegelt scheint. Eine Studie des Landes Baden-Württemberg zur Reaktivierung von stillgelegten Bahnstrecken bescheinigt der Krebsbachtalbahn ein hohes Potenzial, sofern sie über die kurze Neubaustrecke nach Bad Rappenau in den Heilbronner Raum angebunden wird. Als moderne elektrische Stadtbahn könnte die Bahnlinie wie andernorts zum Erfolgsmodell werden.

Das MOBI Netzwerk sieht nun den Kreis Heilbronn verstärkt in der Pflicht: Wenn der Kreis die relativ geringen anteiligen Baukosten des kurzen neuen Streckenabschnitts auf seine Kosten übernehmen würde, sähe auch die Haltung in Bad Rappenau wohl nochmals etwas anders aus, so die Vermutung. Angesichts der jetzigen Beinahe-Zustimmung in der Solestadt plädiert Silke Ortwein vom MOBI Netzwerk dafür, für das Krebsbachbähnle ein Moratorium auszurufen. Nochmals ein Betriebsjahr, also bis Ende 2023, sollten alle Beteiligten dem Freizeitverkehr auf dem Schienenstrang nach Hüffenhardt zugestehen.
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